Der Karabiner 98 von seiner Einführung im Jahre 1908 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges - eine deutsche Erfolgsgeschichte

Dr. Frank Wernitz

Als am 16. Januar 1908 die Einführung des Karabiners 98 mit Aufpflanz- und Zusammensetzvorrichtung (K 98 A.Z.) durch Kaiser Wilhelm II. genehmigt wurde, war dies nicht nur ein vorläufiger Schlußtrich unter eine fast zehnjährige Entwicklungsgeschichte, sondern auch ein sichtbarer Beweis dafür, daß die kurzen Waffen längst nicht mehr ein Privileg der Kavallerie darstellten. Neu entstandene Spezialformationen wie z. B. die Maschinengewehr-, Luftschiffer-, Telegrafen- oder Kraftfahrtruppen verlangten nach einer primär handlichen und erst in zweiter Linie leistungsfähigen Schußwaffe. Das jahrelange Ringen um einen entsprechenden Kompromiß konnte letztendlich durch die in Spandau ansässige Gewehr-Prüfungskommission nach drei Versuchsmodellen in fünf Modifikationen beendet werden. So fiel der neue Karabiner mit einer Gesamtlänge von 110 cm auch nur 15 cm kürzer als das Gewehr aus – ein Zugeständnis, das durch das mit dem leichten Spitzgeschoß und eine erhöhte Ladung verbesserte deutsche Heereskaliber 8 x 57 unumgänglich geworden war, um Rückstoß, Mündungsfeuer und – knall in erträglichen Grenzen zu halten. Der gebogene Kammerstengel mit innenseitig abgeflachtem und gerautem Kammerkopf sowie die seitliche Riemenbefestigung trugen zur besseren Handlichkeit bei. Ein vom Hülsenkopf bis kurz vor die Laufmündung reichender Handschutz, der durch einen aufklappbaren Ring mit dem Schaft verbunden ist und synchron Lauf, Seitengewehrhalterung und die Grundplatte des Zusammensetz-Hakens umschließt sowie das durch kräftige Kornschutzbacken geschützte Korn geben dem Karabiner 98, wie er in der am 10. Oktober 1912 erschienenen Dienstvorschrift schlicht genannt wurde, sein unverwechselbares Aussehen.  
Unter den bislang unbekannten Bedingungen des Großgerätekampfes und der Materialschlacht, die den Gebrauch des Gewehres auf Kampfentfernungen zwischen 50 und 400 Meter reduzierte, wandelte sich dessen Bedeutung von der ehemals vorherrschenden zu einer eher der Selbstverteidigung dienenden Waffe. Seinen Platz hatten nun Maschinengewehr, Minenwerfer und Handgranate eingenommen, die sich in ihrer Wirkung um ein wesentliches effizienter erwiesen. Daneben vermochte auch der Karabiner den gewachsenen Ansprüchen der häufig mit infanteristischen Aufgaben betrauten berittenen und bespannten Truppen nicht mehr zu genügen. Die Kombination von einem ca. 43 cm langen Lauf mit der überladenen S-Patrone bewirkte bei jedem Schuß ein Mündungsfeuer wie –knall, die nicht nur für den Schützen unangenehm, sondern für bestimmte taktische Aufgaben wie z.B. den Spähtrupp geradezu unangebracht waren. Erforderliche Umbaumaßnahmen verboten sich aber angesichts der laufenden Kriegsproduktion von selbst.
Der Friedensvertrag von Versailles schrieb den deutschen Truppen sowohl den personellen Umfang wie auch die Ausstattung mit Waffen und Gerät nach Art und Menge vor. Für das geforderte 100.000 Mann-Heer wurde ein Bedarf von 84.000 Gewehren und 18.000 Karabinern 98 als ausreichend angesehen. Gemäß den Bestimmungen von Versailles hatte parallel dazu die deutsche Bevölkerung, die weder zur Reichswehr noch der „zur Ausübung ihres Berufes mit Waffen versehenen Beamtenschaft“ angehörte, alle Kriegswaffen abzuliefern. Bis Ende 1926 fielen rund 6 Millionen Gewehre und Karabiner sowie fast eine halbe Milliarde Patronen für Handfeuerwaffen der Vernichtung anheim.
Bei der Ausstattung des neuen Reichsheeres mit Langwaffen orientierte man sich noch weitgehend am traditionellen Bewaffnungskonzept der Alten Armee, sprich die Infanterie erhielt das Gewehr 98, berittene, bespannte und fahrende Formationen den Karabiner. Während dem nicht so sehr auf eine Langwaffe angewiesenen Nachschub und der Artillerie der Karabiner genügte, konnte er die Forderungen der weiterhin mit infanteristischen Aufgaben betrauten Reiter und Radfahrer erwartungsgemäß nicht erfüllen. Andererseits entsprach das Gewehr mit seinem abstehenden Kammerstengel und der unten anliegenden Riemenbefestigung nicht den ergonomischen Bedürfnissen dieser Spezialformationen. So erinnerte man sich an das vor dem Weltkrieg eingeführte „Radfahrergewehr“, das heißt ein Gewehr 98 mit umgebogenen Kammerstengel wie seitlicher Riemenbefestigung und führte diese Waffe unter der Bezeichnung Karabiner 98 b in einer begrenzten Stückzahl bei besagten Truppen ein. Im Gegensatz zum Gewehr wies der neue Karabiner neben dem gebogenen Kammerstengel ein flaches Visier mit Einstellmöglichkeiten von 100 bis 2000 m, eine Kammersperre bei leer geschossenem Magazin und aufgrund der seitlichen Riemenbefestigung einen verbreiteten Unterring auf. Zur Unterscheidung wurde der alte Karabiner 98, der aufgebraucht und nicht mehr ergänzt werden sollte, Karabiner 98 a genannt. Durch dieses Wortspiel fiel der Karabiner 98 b als Zweckvariante nicht unter das durch den Versailler Vertrag festgelegte Verbot der Entwicklung und Herstellung neuer Kriegswaffen. Mit dem Gewehr 98 und dem Karabiner 98 b führte die Reichswehr nunmehr zwei Arten von Langwaffen, die nur sehr geringe Unterschiede aufwiesen und einer Einheitswaffe schon recht nahe kamen. Den Wünschen der Truppe genügten aber beide Modelle immer noch nicht gänzlich. Für die reitenden und fahrenden Einheiten war der Karabiner 98 b zu lang und unhandlich, die Infanterie dagegen wünschte sich eine kurze, handliche und möglichst leichte Schußwaffe.
Zu Beginn der 20er Jahre wurde auf deutscher Seite die Umstellung auf die s(chwere) S(pitzgeschoß)-Patrone als Einheitsmunition für Maschinen- und Repetiergewehre eingeleitet. Tests hatten ergeben, daß die Mängel des Karabiners 98 abgestellt werden konnten, wenn statt der überladenen S-Patrone die sS-Munition Verwendung fand. Nach weiteren Versuchen stellte man fest, daß die beste Schußleistung der sS-Patrone mit erträglichem Knall, Rückstoß und Mündungsfeuer mittels 60 cm Läufen erreicht werden konnte und in ballistischer Hinsicht dabei den Gewehren mit 74 cm langen Läufen nicht wesentlich nachstand. Während in Deutschland durch die Restriktionen des Versailler Vertrages wie dem Bestreben der Reichswehrführung, den Anschluß an die gesamte technische und industrielle Entwicklung zu halten, die Lösung der Karabinerfrage nur halbherzig betrieben wurde, schritt man in der nach 1918 neu geschaffenen Tschechoslowakei mit der Gewehrentwicklung konsequent voran. Konstrukteure der Waffenwerke Brünn setzten die deutschen Erkenntnisse zur neuen Einheitspatrone für Gewehr, Karabiner und Maschinengewehr eilends in die Tat um, so dass 1924 ein auf dem System Mauser beruhendes Kurzgewehr mit einem 59 cm langen Lauf und ausgerichtet auf die sS-Patrone unter der Bezeichnung „VZ 24“ als Einheitswaffe für die junge tschechische Armee eingeführt werden konnte. Polen schloß sich mit einem vergleichbaren Baumuster dieser Entwicklung an.
Erst Ende April 1929 wurden unter der Federführung des Heerswaffenamtes die Versuche mit einem von der Firma Mauser in Oberndorf konzipierten und primär für den Export bestimmten Waffe, dem „Standard-Modell“ wieder aufgenommen. Da die bislang favorisierte Entwicklung von automatischen Handfeuerwaffen als vorläufig gescheitert angesehen werden mußte und die deutschen Nachbarstaaten ihr Augenmerk wieder auf die Entwicklung von leistungsfähigen Repetierwaffen legten, schien es geboten, dergleichen auf der Basis des bewährten Systems 98 mit einer Lauflange von 60 cm für das Reichsheer voranzutreiben. Bereits im Frühjahr 1930 war die Erprobung abgeschlossen. Die Waffe hatte die Abmessungen des Karabiners 98 und brachte auf Entfernungen bis zu 500 m ausgezeichnete – ja, dem Gewehr 98 gleichwertige – Schußergebnisse. Eine allgemeine Umbewaffnung verbot sich jedoch noch aus finanziellen Gründen. Im Winter 1933 erfuhr das Standard-Modell von Mauser weitere Verbesserungen. Das jetzt unter der Bezeichnung „Gewehr für die Deutsche Reichspost“ konzipierte Gewehr wies zwar weiterhin einen 60 cm Lauf auf, besaß aber einen gebogenen Kammerstengel, eine Aushöhlung im Schaft unter dem Kammerstengelknopf sowie einen an der linken Schaftseite angebrachten Riemen. Ein Jahr nach Berufung der NSDAP in die Regierungsverantwortung begann bei den Firmen Mauser wie Sauer & Sohn in Suhl die Produktion eines neuen Standardmodells. Dieser Karabiner, der am 21. Juni 1935 offiziell eingeführt wurde, firmierte unter der Bezeichnung 98 kurz (K 98 k) und fand als Einheitswaffe für alle Truppengattungen der neuen Deutschen Wehrmacht Verwendung.
Der K 98 k zeichnete sich durch eine Gesamtlänge von 110 cm sowie einem Gewicht von 3,9 kg aus. Das unten gelegene Mittelschaftmagazin konnte fünf Patronen aufnehmen, die von oben mittels eines Ladestreifens eingeführt wurden. Die Visierung ist ein Kurven-Schiebvisier von 100 bis 2000 m.
Etwa mit Kriegsbeginn setzte eine gezielte Qualitätsminderung bei allen Bausteinen des Karabiners 98 k ein, die auf die Schußleistung keinen unmittelbaren Einfluß ausübten. Die Vereinfachung entsprang aber keineswegs der Not, sondern war geplant, um im Rahmen der Umstellung auf die Kriegsproduktion die Massenfertigung der Karabiner zu erleichtern, sprich um Material, Arbeits- und Maschinenstunden zu sparen. Der ursprünglich gefräste, polierte und brünierte Kastenboden wie auch die in der gleichen Güte hergestellten Ober- und Unterringe wurden nunmehr mittels der Blechprägetechnik produziert und auf entbehrliche Teile wie Putzstock, Aufpflanzvorrichtung oder Ringhaltefeder letztendlich ganz verzichtet. Neben der Einführung eines bügelförmigen Kornschutzes wich auch die bisherige flache Kolbenkappe einer geprägten mit hochgezogenen Seitenteilen aus Stahlblech. Hinsichtlich der Schafthölzer sah man sich mit den gleichen Schwierigkeiten konfrontiert wie zur Zeit des Ersten Weltkrieges. Nach mehreren Truppenversuchen auf breitester Basis brachten Schäfte aus Buchenschichtholz die günstigsten Ergebnisse, da sich dieser Werkstoff nicht verzog und damit die Treffpunktlage negativ beeinflußte, sondern weil er gegenüber dem nur beschränkt zur Verfügung stehenden Nußbaumholz in seiner Festigkeit sogar überlegen war. Engpässe in der Beschaffung von Gewehrschäften konnten dadurch verhindert werden. Im Zuge dieser Produktionsvereinfachungen wandelte sich der Wertbegriff des Karabiners zum Verbrauchsmaterial.
Vom 1. September 1939 bis Ende 1942 stieg der Ist-Bestand an Schußwaffen 98/K 98 k auf über 5,5 Millionen an und erreichte damit den Höchststand. Der monatliche Ausstoß von Schußwaffen 98 betrug in diesem Zeitraum durchschnittlich 100.000 Stück pro Monat. Von Januar bis April 1943 schrumpfte die vorhandene Menge durch den Untergang der 6. Armee in Stalingrad und des Afrika-Korps auf 4,1 Million. In den Jahren 1943/44 steigerte die deutsche Rüstungsindustrie ihre Leistungsfähigkeit und konnte pro Monat rund 200.000 Karabiner produzieren, so daß trotz ständiger Verluste an allen Fronten der Bestand noch einmal auf über fünf Millionen anstieg. Durch die Rückzugskämpfe der Armee Lappland, Zerschlagung der Heeresgruppe Mitte sowie Isolierung der Heeresgruppe Nord schmolz der Ist-Bestand im Oktober 1944 allerdings auf 3 Millionen zusammen. Ein Ausgleich der Abgänge war durch die intensiven alliierten Luftangriffe nicht mehr möglich. Vielmehr verschlechterten sich vor dem Hintergrund der zusammenbrechenden Fronten die Produktionsbedingungen derart, so daß allein das Halten einer Zahl von drei Millionen Karabinern 98 k alle Anstrengungen erforderlich machte.
Diese ungeheure Menge an Karabinern 98 k ist nach der bedingungslosen Kapitulation aber keineswegs verschwunden. Einen Teil nahmen die Gegner Deutschlands, vor allem Frankreich in Dienst, ein Großteil ging als „Militärhilfe“ in viele Länder der Dritten Welt. Ein paar tausend Stück blieben aber dennoch im Land und dienten bis Mitte der fünfziger Jahre als Erstausstattung von Bundesgrenzschutz, den Polizeien West- und Ostdeutschlands sowie den sowjetzonalen Betriebsschutzeinheiten und Kampfgruppen. Das Wachbataillon präsentiert ihn als einziger Truppenkörper der Bundeswehr beim Empfang ausländischer Staatsgäste oder feierlichen Anlässen sogar noch heute.