Geschichte der Mobilmachungin Preußen und Deutschland1815 - 1871
von Burkhart Franck
Mobilmachung
Der Mobilmachungsplan des preußischen Heeres von 1913 bestimmte im §1: „Der Mobilmachungsplan ordnet die Überführung des Heeres in die Kriegsformation und regelt seine Erhaltung in dieser“. Die Bundeswehr definierte die Mobilmachung dagegen noch 1990 als „Aufnahme der materiellen und personellen Mobilmachungsergänzung und Einnehmen der Verteidigungsgliederung“. Das Erhalten des Heeres in der Kriegsformation war entfallen und tauchte auch nirgendwo sonst als Aufgabe auf. Dahinter standen der Irrglaube, mit den bei Kriegsbeginn verfügbaren Kräften den Krieg auch beenden zu können, und die Angst davor, sich mit der Mobilisierung aller Kräfte im Kriege, also der Durchhaltefähigkeit, zu beschäftigen. Der Irrglaube zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Geschichte, die Angst ist eine Besonderheit der Bundesrepublik. Da das Thema „Mobilmachung“ heute in den Hintergrund gerückt ist, lohnt sich ein Rückblick.
Heeresverfassung
Die Heeresverfassung, die Preußen sich im Zuge der Reformierung des Staates von 1807 – 1815 gab, blieb im wesentlichen bis zum Ersten Weltkrieg in Kraft, also ein Jahrhundert lang - heutige Heeresstrukturen haben dagegen eine Laufzeit von 10 – 15 Jahren. Sie war zu ihrer Zeit die fortschrittlichste und wurde von fast allen europäischen Staaten nachgeahmt. Das preußische Heer gliederte sich in das Stehende Heer mit Linie und Reserve, die Landwehr und den Landsturm. Die aktive Dienstzeit in der Linie betrug 3 Jahre, danach wurden die Wehrpflichtigen für 2 Jahre in die Reserve entlassen, um bei einer Mobilmachung die aktiven Truppenteile auf ihre volle Stärke zu bringen. Die Landwehr 1. Aufgebots diente zum Aufstellen von Landwehrregimentern und –brigaden, die im Frieden vollständig gekadert waren. Die Landwehr 2. Aufgebots war als Besatzung für die Festungen und Garnisonen vorgesehen. Der Landsturm schließlich umfaßte alle übrigen Gedienten und Ungedienten. Er wurde nicht automatisch bei einer Mobilmachung, sondern erst bei Bedarf aufgerufen, hauptsächlich für Sicherungsaufgaben im eigenen Land. Der Wehrpflichtig durchlief also im Idealfall eine Laufbahn als Aktiver, Reservist, Landwehrmann und ggf. Landsturmmann.
Heeresstruktur
Das preußische Heer war dementsprechend in Feldheer, Ersatzheer und Besatzungsheer gegliedert. Das Feldheer bestand hauptsächlich aus Aktiven und Angehörigen der Reserve und war für den mobilen Einsatz vorgesehen, hatte also die Schlacht zu schlagen. Das Ersatzheer hatte in der Heimat Ersatztruppenteile aus Gedienten und Ungedienten aufzustellen, den Personalersatz auszubilden und bei Bedarf dem Feldheer zuzuführen – entweder einzeln oder geschlossen als Reserve-, Landwehr- oder Landsturmtruppenteile. Das Besatzungsheer hatte Festungen und Garnisonen zu besetzen und Aufgaben des Objektschutzes durchzuführen. Es wurde später in das Ersatzheer eingegliedert, und für beide gemeinsam wurde der Begriff „Heimatheer“ benutzt.
Das Feldheer war in zunächst 8 Armeekorps gegliedert, die bis 1914 auf 40 vermehrt wurden. Jedem Armeekorps unterstanden zwei Infanteriedivisionen und eine Artilleriebrigade. Jeder Division unterstanden im Frieden unter anderem eine aktive Infanteriebrigade und eine gekaderte Landwehrbrigade – jede Brigade zu zwei Regimentern. Bei einer Mobilmachung hatten die beiden Brigaden jeweils ein Regiment auszutauschen, so daß gemischte Brigaden entstanden. Diese Verklammerung hatte zur Folge, daß alle Divisionen und Brigaden in ihrer Mobilmachungsfähigkeit vom hohen Zeitbedarf der Landwehrregimenter abhingen.
Der Kaderungsgrad des Feldheeres war erheblich. Die aktiven Infanterieregimenter waren nur zu etwa 50% aktiv oder präsent, Logistiktruppenteile waren grundsätzlich vollständig gekadert. Die Landwehrbataillone 1. Aufgebots hatten jeweils 22 Mann aktives Friedenspersonal, die Bataillone 2. Aufgebots gar keins. Der Präsenzgrad des Feldheeres betrug 1815 knapp 40%, wuchs infolge der Heeresreformen langsam an, erreichte 1870 über 50% - ein Wert, den auch das Feldheer der Bundeswehr aufwies – und sank danach wieder ab. Das gesamte Heer wies bis 1990 stets einen Präsenzgrad zwischen 25 – 30 % auf. Das preußische und das deutsche Heer war also traditionellerweise und mit der Ausnahme der Reichswehrzeit ein Rahmenheer, das zum kleineren Teil aus Aktiven und zum weitaus größeren Teil aus Reservisten bestand. Diese hohe Abhängigkeit von ihren Reservisten ist aber den Aktiven nur selten bewußt gewesen!
Mobilmachungssystem
In Preußen kümmerte sich der König persönlich um die Mobilmachung. Dieser Umstand war vielleicht wichtiger als alle Bestimmungen des Mob.-Plans. Grundsätzlich lag jedoch die Verantwortung beim Kriegsministerium, während der Große Generalstab für Aufmarsch und Einsatz der Armee zuständig war. Mobilmachung war und ist also eine organisatorische und nicht, wie viele meinen, eine operative Aufgabe. Das Kriegsministerium gab etwa alle zehn Jahre einen Mobilmachungsplan heraus, der die Grundsätze der Mobilmachung regelte.
Die Verantwortung für die Umsetzung lag bei den Generalkommandos, die jährliche Mobilmachungsinstruktionen herausgaben. Armeekorps, Brigaden und Landwehrbataillone ließen beim Ausrücken jeweils ein stellvertretendes Kommando zurück, das die territorialen Aufgaben einschließlich des Personalersatzes wahrnahm. Die Verklammerung von Feld- und Territorialheer im Frieden war zweckmäßig – jedenfalls zweckmäßiger als die in der Bundeswehr eingeführte Trennung, die das Territorialheer mit seinem geringen Präsenzgrad sich selbst überließ. Die Verantwortung für Einplanung, Heranziehung und Zuführung der personellen und materiellen Mobilmachungsergänzung lag bei den
Landwehrbezirkskommandos, die jeweils für alle Truppenteile im Aushebungsbezirk eines Regiments zuständig waren. Sie bestanden ursprünglich aus dem Friedenspersonal der gekaderten Landwehr-Bataillonsstäbe. Mit der Roon´schen Heeresreform von 1860 wurden sie zu selbständigen territorialen Dienststellen, die den Generalkommandos direkt unterstanden und denen wiederum Musterungskommissionen und Meldeämter unterstanden. Sie waren zuständig für die Musterungen, Einberufungen zum Wehrdienst, Kontrollversammlungen, Mobilmachungsübungen der Landwehr und für alle Mobilmachungsvorbereitungen der aktiven und Landwehrtruppenteile. Die Aufgaben bei Mobilmachung waren von den Landwehrbezirkskommndos für alle Truppenteile in ihrem Zuständigkeitsbereich in Mobilmachungskalendern auf Tag und Stunde genau festzulegen.
Die Mobilmachungsvorbereitungen waren also weniger Aufgabe der mobilzumachenden Truppe sondern überwiegend der Landwehrbezirkskommandos. Ihre Koordinierung erfolgte nicht durch das Ministerium, sondern durch die Generalkommandos, die innerhalb ihres Wehrkreises allein verantwortlich und für alles zuständig waren. In dieser Dezentralisierung lag eine große Stärke des preußischen Mobilmachungssystems. Seine große Schwachstelle lag in dem hohen Zeitbedarf von etwa 2 – 3 Wochen für die Mobilmachung der Landwehrbrigaden. Ihre Einbeziehung in das Feldheer führte zu einem theoretischen Gesamtzeitbedarf für die Mobilmachung von vier bis fünf Wochen.
Mobilmachung 1850
Spannungen mit Österreich und Bayern führten 1850 zur ersten Mobilmachung des preußischen Heeres seit den Befreiungskriegen. Der Mobilmachungsbefehl traf ein Heer, das mit Masse außerhalb des Landes zur Unterdrückung der Unruhen in Süd- und Westdeutschland eingesetzt war, und zwar in einer von der Kriegsgliederung völlig abweichenden Zusammensetzung. Mitten in die Mobilmachung hinein kam der Befehl zur Wiedereinnahme der Friedensgliederung. Völlige Verwirrung war die Folge. Die Mobilmachung mußte, bevor sie rückgängig gemacht werden konnte, zunächst abgeschlossen werden und dauerte nicht 4, sondern 8 Wochen. Dazu offenbarte sich der schlechte Ausbildungsstand der Landwehr. Die preußische Armee wich vor der österreichischen aus, und Preußen wurde zu dem demütigenden Vertag von Olmütz gezwungen.
Der Bericht einer daraufhin eingesetzten Untersuchungskommission unter Generalmajor v. Bonin, dem neuen Kriegsminister, ließ an Deutlichkeit nichts übrig: „Das militärische Bewußtsein und Selbstgefühl, die soldatische Gesinnung, das alles ist eben nur geweckt und im Keimen, keineswegs reif und entwickelt, wenn unser junger Soldat zur Reserve übertritt. Notwendige Folge davon ist, daß der nur halb geschulte und disziplinierte Liniensoldat, nachdem er der nicht einmal immer strengen Schule entronnen, d. h. vom Regiment entlassen ist, sich wunderbar schnell in einen wenig geschulten und disziplinierten Reservisten und Landwehrmann umwandelt, welchem man überdies noch in den Kopf setzt, er sei ein alter gewiegter Soldat, die Landwehr bilde den eigentlichen Kern, auf sie blicke mit Stolz und Vertrauen das Vaterland, und wie alle die banalen und schönen Phrasen noch lauten mochten, mit denen man so nachteilig als verschwenderisch auf Geist und Gesinnung der Landwehr eingewirkt hat. Genug, der Landwehrmann fühlte bald mit richtigem Instinkt heraus, wie alles stand. Keine Offiziere, keine Unteroffiziere, wie er sie bei der Linie gekannt, kein Ernst, keine Strenge; nur Güte, Zureden und Lob. Er degenerierte daher bald, betrank sich zunächst bei der Einkleidung ungestraft, wurde eingebildet, anmaßend, vorschnell, lässig, ungehorsam und frech; kurz er hörte auf, Soldat zu sein, weil man aufgehört hatte, ihn streng als Soldaten zu behandeln. Das ist keine Übertreibung, das ist auch nicht allein der Wehrmann in der Rheinprovinz, das ist der Wehrmann in allen Provinzen.“
Dieser Bericht führte zu folgenden Verbesserungen: Vermehrung des Friedenspersonals für gekaderte Truppenteile und, vor allem, bataillonsweise Eingliederung der Landwehr in das Feldheer schon im Frieden, allerdings nur in Form von Ersatzbataillonen. Die Masse der Landwehr schied aus dem Feldheer aus und bildete Infanterieregimenter für das Ersatzheer. Damit war ein jahrzehntelanger, vor allem ideologischer Streit entschieden, denn das Bürgertum sah in der Landwehr ein Gegengewicht gegen das Feldheer und damit gegen die Macht des Königs und wehrte sich bis zuletzt gegen ihre Ausgliederung. Immerhin verkürzte die Ausgliederung die Mobilmachungsdauer des Feldheeres von fünf auf drei Wochen.
Mobilmachung 1866
Der damit erreichte Vorsprung in der Mobilmachungsfähigkeit erlaubte es Preußen im Jahre 1866, 14 Tage später als Österreich mit der Mobilmachung zu beginnen und sie trotzdem eine Woche vor Österreich zu beenden. Darüber hinaus konnte Österreich aufgrund mangelhafter Vorbereitungen überhaupt nur zwei Drittel seines Feldheeres mobilmachen, während Preußen zusätzlich zum Feldheer aus Landwehrtruppen ein Reservekorps bildete, in das Feld stellte und damit den zahlenmäßigen Ausgleich mit Österreich herbeiführte, der wiederum eine Voraussetzung für den preußischen Sieg war.
Trotz der schnellen Entscheidung auf dem Schlachtfeld wurden weitere Neuaufstellungen im Kriege erforderlich. Alle Ersatzbataillone der Infanterieregimenter stellten jeweils ein zusätzliches, im Frieden nicht vorgesehenes Infanteriebataillon auf und nahmen neue Rekruten zur Ausbildung auf – auch dies war nicht vorgesehen gewesen. Aus Besatzungstruppen nicht bedrohter Festungen wurden sechs Reserve-Kavallerieregimenter gebildet, und die Aufstellung eines zweiten Reservekorps wurde begonnen, konnte aber aus Materialmangel nicht abgeschlossen werden. Im Kriege hat man eben nie genug Truppen, wie schon Clausewitz bemerkte, und selbst in diesem Kriege, der schon mit der ersten Schlacht entschieden worden war, mußte die Mobilmachung fortgesetzt werden.
Aufmarsch und Mobilmachung
Trotz des durchschlagenden Erfolges gegen Österreich verbesserte Preußen in der Folge sein Mobilmachungssystem unablässig weiter. Die Generalkommandos gaben nunmehr jährliche Mobilmachungsbestimmungen heraus, und ihre Anweisungen wurden noch detaillierter als bisher. Aufmarsch und Mobilmachung wurden enger als bisher aufeinander abgestimmt, Eisenbahntransporte und Telegrafieverkehr wurden bei Mobilmachung in militärische Regie genommen. Dazu schuf man im Großen Generalstab eine Eisenbahnabteilung, die ihrerseits Linienkommissionen bei den Eisenbahndirektionen einrichtete. Bei einer Mobilmachung waren nun zuerst Mobilmachungstransporte vorgesehen, die dem Zusammenführen von Truppe und Material an den Friedensstandorten dienten. Es folgen die Aufmarschtransporte für das Feldheer und zum Schluß das Nachführen des Ersatzheeres. Preußens Erfolge und seine Dominanz führten dazu, daß die übrigen Staaten des Norddeutschen Bundes das preußische Mobilmachungssystem und übernahmen und ihre Aufmarschplanungen mit der preußischen abstimmten.
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Mobilmachung 1870
Bei der Mobilmachung von 1870 gelang es, die Friedensheere des Norddeutschen Bundes innerhalb von 10 Tagen zu verdreifachen und auf eine Kriegsstärke von 1,2 Millionen Mann zu bringen – etwa auf den Verteidigungsumfang der Bundeswehr vor der Wende. Preußen benötigte für seinen Anteil von 730.000 Mann sogar nur sieben Tage – gegenüber 1866 eine Verkürzung der Mobilmachungszeit auf ein Drittel! Der anschließende Aufmarsch dauerte neun Tage. Während der gesamten Zeit lief im preußischen Kriegsministerium angeblich keine Rückfrage der Truppe zur Mobilmachung ein.
In Frankreich verlief die Mobilmachung dagegen chaotisch. Zwar hatte Frankreich eine Wehrverfassung nach preußischem Vorbild eingeführt, der entscheidende Unterschied lag jedoch in einer extremen Zentralisierung aller Mobilmachungsvorbereitungen bei der ihrerseits zentralisierten Militärverwaltung, die dadurch in der entscheidenden Phase der Mobilmachung mit Arbeit überhäuft war. Dazu kam,
Dies alles führte dazu, daß das französische Heer am 12. Mobilmachungstag zwar planmäßig aufmarschierte aber ohne Mobilmachungsergänzung war, ihm fehlte damit wie 1866 dem österreichischen ein Drittel seiner Stärke. Dieses Drittel bestand aus demoralisierten Reservisten, die zwischen Depots, Friedensstandorten und Aufmarschräumen ihrer Truppenteile umherirrten. Als Napoleon III. im Kriegshauptquartier eintraf, meldeten im seine Kommandierenden Generale, daß ihre Korps nicht operationsfähig seien. Die französische Armee sah sich gezwungen, ihren geplanten Angriff um acht Tage zu verschieben, um ihre Mobilmachung im Aufmarschgebiet statt an den Friedensstandorten nachzuholen. Damit verlor sie die Initiative.
Fortsetzung der Mobilmachung 1870 – 71
Für Preußen bedeutete die schnelle und exakte Mobilmachung – wie schon 1866 – die Grundlage für die anschließenden Siege im Feld. Als Frankreich aber unerwartet neue Armeen aus dem Boden stampfte und der Krieg sich in die Länge zog, mußte, mehr noch als 1866, die Mobilmachung während des Krieges fortgesetzt werden. 2 ½ Reservekorps, 16 Reserve-Kavallerieregimenter, 162 Landwehrbataillone und 200.000 Mann Personalersatz wurden neu, d. h. über den vorgesehenen Kriegsumfang hinaus aufgestellt und nach Frankreich geführt. Am Ende des Krieges stand nicht nur das Feldheer, sondern auch das Besatzungsheer in Frankreich, während das Ersatzheer die Aufgaben des Besatzungsheeres in der Heimat übernommen hatte.
Die wesentliche Erkenntnis aus diesem Krieg für die Mobilmachung bestand also darin, daß bei Kriegsbeginn weiterhin Schnelligkeit und Exaktheit der Mobilmachung den Erfolg bestimmen, für die endgültige Entscheidung aber die volle Ausnutzung des vorhandenen Potentials entscheidend ist.